Praxisnahe Einblicke zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, verständlich aufbereitet und auf den Punkt gebracht. Im Mittelpunkt stehen Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer: von der Kündigung über die Abfindung bis zum Arbeitszeugnis.
Arbeitsrechtliche Themen aus Sicht der Beschäftigten
Bei größeren Entlassungswellen muss der Arbeitgeber, soweit ein Betriebsrat besteht, zunächst diesen konsultieren und danach der Agentur für Arbeit Anzeige erstatten (§ 17 KSchG). Unterbleibt die Anzeige oder erfolgt sie zu früh, sind die Kündigungen unwirksam (BAG, 01.04.2026 – 6 AZR 157/22). Ein Fehler in der Anzeige kann unschädlich sein, wenn die Agentur für Arbeit dadurch nicht an ihrer gesetzlichen Aufgabe gehindert wird (BAG, 25.06.2026 – 6 AZR 7/26). Wir prüfen das im Kündigungsschutzprozess; die Drei-Wochen-Frist läuft.
Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn kann jedenfalls bei unwirksamer oder erst später wirkender Kündigung nicht im Voraus durch die Wahl ausländischen Rechts ausgeschlossen werden (BAG, 30.07.2026 – 2 AZR 91/24). Vor jedem Elternzeitabschnitt besteht erneut besonderer Kündigungsschutz (BAG, 18.06.2026 – 2 AZR 213/25); vorformulierte, uneingeschränkte Freistellungsklauseln nach Kündigungsausspruch sind unwirksam (BAG, 25.03.2026 – 5 AZR 108/25).
Resturlaub verfällt nicht so automatisch, wie viele denken. Ob Urlaubstage am Jahresende verloren gehen, hängt entscheidend davon ab, ob der Arbeitgeber seine Hinweispflichten erfüllt hat; bei Krankheit gelten zudem besondere Fristen.
Wer bei der Betriebsratswahl 2026 kandidiert oder die Wahl organisiert, genießt besonderen Kündigungsschutz. Das Gesetz schirmt Kandidaten, Wahlvorstände und Initiatoren gezielt gegen Kündigungen ab.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) ist bis zum 7. Juni 2026 umzusetzen. Arbeitnehmer erhalten dann das Recht, Auskunft über die Gehaltsbandbreite vergleichbarer Kollegen zu verlangen, und können bei Entgeltdiskriminierung Schadensersatz geltend machen.
Mit der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes wird die elektronische Erfassung der Arbeitszeit für Arbeitgeber verpflichtend. Für Arbeitnehmer entstehen neue Dokumentationsrechte und die Möglichkeit, ungebuchte Überstunden leichter nachzuweisen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze stieg parallel auf 603 Euro monatlich. Was das für Arbeitnehmer in Niedriglohnbranchen, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung konkret bedeutet.
Bezahlte Freistellung klingt nach Vorteil, birgt aber Fallstricke: Urlaubsanrechnung, Wettbewerbsverbote und die Frage, ob ein neuer Job angenommen werden darf. Was Arbeitnehmer in der Freistellungsphase unbedingt wissen müssen.
Wer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Resturlaub hat, kann dessen Auszahlung verlangen. Der EuGH hat den Verfall von Urlaubsansprüchen zuletzt stark eingeschränkt. Was gilt, und was Arbeitnehmer aktiv einfordern sollten.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist kein Automatismus. Sie setzt eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Interessenabwägung voraus. Wo die Schwelle liegt, und warum BEM-Fehler des Arbeitgebers Chancen eröffnen.
Arbeitgeber können Arbeitnehmer im Rahmen des Direktionsrechts versetzen, aber nur innerhalb bestimmter Grenzen. Vertragliche Vereinbarungen, Zumutbarkeit und der Schutzzweck des § 106 GewO setzen enge Schranken. Wann Widerspruch sinnvoll ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligung wegen Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder Herkunft. Entschädigungsansprüche müssen jedoch innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Worauf Arbeitnehmer achten müssen.
Überstunden müssen nicht automatisch bezahlt werden; entscheidend sind arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen und ob die Mehrarbeit angeordnet oder geduldet wurde. Wie Arbeitnehmer ihren Anspruch sichern und durchsetzen können.
Eltern in Elternzeit genießen besonderen Kündigungsschutz. Gleichzeitig besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Was Arbeitnehmer bei Rückkehr und Teilzeit wissen sollten.
Beim Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen alle Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht, das aber klug abgewogen sein will. Wann der Widerspruch sinnvoll ist und welche Konsequenzen er hat.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber nach sozialen Kriterien (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) auswählen. Fehler in der Sozialauswahl sind häufig, und sie können die Kündigung zu Fall bringen.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Doch Formulierungen, die gut klingen, können einen schlechten Subtext haben. Was hinter der Zeugnissprache steckt, und wann sich ein Anspruch auf Berichtigung lohnt.
In der Probezeit gelten deutlich verkürzte Kündigungsfristen. Arbeitgeber können ohne Angabe von Gründen kündigen; dennoch gibt es Grenzen, die Arbeitnehmer kennen sollten.
Ein Aufhebungsvertrag wird oft unter Zeitdruck angeboten. Wer unterschreibt, ohne zu prüfen, riskiert Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und den Verlust von Abfindungsansprüchen.
Entgegen weit verbreiteter Annahme gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch ist sie in der Praxis das häufigste Ergebnis eines Kündigungsschutzverfahrens.
Eine Abmahnung ist kein Ende, aber ein klares Warnsignal. Ob und wie man sich dagegen wehren kann, hängt vom Inhalt der Abmahnung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für jeden. Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und Personengruppe entscheiden, welchen Schutz Arbeitnehmer im Ernstfall genießen.
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ARBEITSRECHT REMIEN
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