Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Chancen und Risiken für Arbeitnehmer

Februar 2025 · Rechtsanwalt Jörg F. Remien

Ein Aufhebungsvertrag wird selten zufällig angeboten. Für den Arbeitgeber hat er handfeste Vorteile: keine Kündigungsfristen, keine Kündigungsgründe, kein Kündigungsschutzprozess. Für Arbeitnehmer kann er sinnvoll sein, birgt aber Risiken, die sich erst Wochen später zeigen. Wer unterschreibt, sollte die Folgen kennen.

Was ein Aufhebungsvertrag ist und warum er angeboten wird

Anders als die Kündigung beendet der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Der Arbeitgeber umgeht damit den Kündigungsschutz: Er muss weder eine Frist einhalten noch einen Grund darlegen, und ein späterer Kündigungsschutzprozess ist ausgeschlossen. Genau deshalb wird ein Aufhebungsvertrag oft dann angeboten, wenn der Arbeitgeber unsicher ist, ob eine Kündigung vor Gericht standhielte. Diese Unsicherheit ist Ihre Verhandlungsposition.

Das größte Risiko: die Sperrzeit

Wer einen Aufhebungsvertrag schließt, löst das Arbeitsverhältnis aktiv mit; die Agentur für Arbeit verhängt deshalb regelmäßig eine Sperrzeit von zwölf Wochen, in der kein Arbeitslosengeld fließt. Sie tritt aber nicht automatisch ein: Liegt ein wichtiger Grund vor, etwa eine ohnehin drohende rechtmäßige Kündigung oder gesundheitliche Gründe, entfällt sie. Hinzu kommt ein zweiter, oft übersehener Effekt: Wird zugleich eine Abfindung gezahlt und die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann der Anspruch zusätzlich ruhen. Beide Mechanismen können nebeneinander greifen und einen erheblichen Teil der Abfindung aufzehren.

Kein Widerruf, aber Grenzen für den Arbeitgeber

Ein verbreiteter Irrtum: Einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag kann man nicht einfach widerrufen, auch nicht, wenn er zu Hause unterzeichnet wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat das ausdrücklich klargestellt. Eine Grenze gibt es dennoch: Schafft der Arbeitgeber eine unfaire Drucksituation und erschwert eine freie Entscheidung erheblich, kann der Vertrag wegen Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns unwirksam sein. Die Hürden dafür sind allerdings hoch.

Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen; niemand muss sofort unterschreiben. Prüfen sollten Sie insbesondere die Abfindungshöhe, die Einhaltung der Kündigungsfrist, eine ausgewogene Zeugnisformulierung sowie offene Urlaubs- und Überstundenansprüche. Vor allem aber: Klären Sie die sozialrechtlichen Folgen, bevor Sie zustimmen. Eine Prüfung vor der Unterschrift ist ungleich einfacher als der Versuch, sich später wieder zu lösen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

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