Ob Ihre Kündigung wirksam ist, was eine Abfindung wert ist und ob sich eine Klage lohnt. Mit über 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Engagiert, praxisnah, mit klarer Kosten- und Erfolgseinschätzung.
Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, unterstützen wir bei der Deckungsanfrage.
Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist, und vertreten Sie notfalls mit der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht: schnell, engagiert und mit einer klaren Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Kündigungen sind häufig formal oder inhaltlich angreifbar, etwa wegen einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung, Formfehlern oder einer unklaren Begründung. Wir prüfen Ihre Kündigung zügig und sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und begleiten Sie im gesamten Prozess.
Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Diese Frist ist absolut. Wer sie versäumt, verliert in der Regel jede Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren. Wir leiten die Klage fristgerecht ein und vertreten Sie im gesamten Prozess, vom Gütetermin bis zum Urteil oder Vergleich.
Wir stehen Ihnen in solchen Fällen jederzeit zur Verfügung und beraten und vertreten Sie in schwierigen beruflichen Phasen vertraulich im Hintergrund oder offen nach außen.
Mehr dazu: Kündigungsschutzklage München: Frist, Ablauf und Kosten
Auch in der Probezeit und bei fristloser Kündigung gibt es Angriffspunkte. Selbst wer noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, ist nicht schutzlos: Besonderer Kündigungsschutz kann etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder als Betriebsratsmitglied greifen; Beginn und Reichweite prüfen wir sorgfältig im Einzelfall.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in der Regel nicht, verhandelbar ist sie trotzdem. Wir verhandeln Ihre Abfindung und prüfen eine Aufhebungsvertrag, bevor Sie unterschreiben.
In der Praxis zahlen Arbeitgeber regelmäßig eine Abfindung, im Kündigungsschutzprozess oder im Gegenzug für einen Aufhebungsvertrag. Wir schätzen realistisch ein, was in Ihrer Situation erreichbar ist, und verhandeln die Abfindung und das gesamte "Paket" einschließlich offene Bonuszahlungen, Zeugnis, Sprinterklausel und Beendigungsbedingungnen.
In außergerichtlichen Verfahren, einschließlich der Mediation, unterstützen wir als Parteivertreter mit dem klaren Ziel einer einvernehmlichen und rechtssicheren Lösung.
Mehr dazu: Abfindung nach Kündigung: Anspruch, Höhe und Verhandlung
Ein Aufhebungsvertrag kann attraktiv wirken, hat aber Fallstricke: eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, der Verlust Ihrer Klagerechte und einseiter Regelungen. Wir prüfen und verhandeln den Vertrag, bevor Sie unterschreiben.
Mehr dazu: Aufhebungsvertrag prüfen lassen: die wichtigsten Punkte
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab und geben Ihnen im Erstgespräch eine klare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, unterstützen wir Sie bei der Deckungsanfrage.
Mehr dazu: Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Nicht jede Auseinandersetzung endet mit einer Kündigung. Wir beraten Sie in allen Fragen Ihres Arbeitsverhältnisses, von der Abmahnung bis zum Arbeitszeugnis.
Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt Richtung Kündigung. Wir prüfen, ob sie zu Recht erfolgt ist, und zeigen Ihre Handlungsoptionen auf, von der Stellungnahme bis zur Klage auf Entfernung aus der Personalakte.
Mehr dazu: Abmahnung erhalten: Ihre Handlungsoptionen
Wir prüfen und verhandeln wohlwollende, korrekte Arbeitszeugnisse, setzen Resturlaub und Überstunden durch und beraten zu Gehaltsansprüchen, einschließlich der neuen Auskunftsrechte zur Entgelttransparenz.
Mehr dazu: Arbeitszeugnis prüfen lassen: Anspruch, Note und Formulierungen
Muss ich eine Versetzung akzeptieren? Was gilt in der Elternzeit oder beim Verkauf des Unternehmens? Wir klären Ihre Rechte in allen Sonderlagen Ihres Arbeitsverhältnisses, schnell und verständlich.
Alle Themen im Überblick: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Mit über 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt, Syndikus und Führungskraft steht Ihnen Rechtsanwalt Jörg F. Remien mit pragmatischem und lösungsorientiertem Rat verlässlich zur Seite, mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Rechtsanwalt Jörg F. Remien, gebürtiger Münchner, absolvierte sein Studium nach Stationen in Dallas (USA) und London (UK) an den Universitäten Greifswald, Padua (Italien) und Berlin. Sein Referendariat schloss er am Landgericht München ab, wo er seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen ist.
Herr Remien war 2008 Mitgründer der Kanzlei Bronhofer & Partner, die er bis 2024 als Partner mit aufgebaut und begleitet hat. Bereits seit 2005 führt er darüber hinaus eine eigene Kanzlei.
Als Syndikusanwalt und General Counsel war Herr Remien für zahlreiche internationale Konzerne tätig, darunter die NEC Corporation (Japan) und die NTT Communications Corporation (Japan). Mittelständische Unternehmen und Start-ups unterstützt er regelmäßig in der Funktion einer externen Rechtsabteilung.
Mit einem umfassenden Verständnis für interdisziplinäre Themen war Herr Remien zudem als Geschäftsführer und Führungskraft in internationalen Konzernen tätig, darunter Unique/USG Professionals (Niederlande), die All4Labels Group (Deutschland), die OpSec Security Group (USA & UK) sowie die feno GmbH (München).
Praxisnahe Einblicke zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, verständlich aufbereitet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ohne vorherige Anzeige bei der Agentur für Arbeit sind Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen unwirksam. Worauf Betroffene achten sollten, und welche Fehler des Arbeitgebers unschädlich sind.
Annahmeverzugslohn trotz ausländischer Rechtswahl im Vertrag, Kündigungsschutz vor jedem Elternzeitabschnitt und unwirksame Freistellungsklauseln: drei aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) ist bis zum 7. Juni 2026 umzusetzen. Arbeitnehmer erhalten dann das Recht, Auskunft über die Gehaltsbandbreite vergleichbarer Kollegen zu verlangen, und können bei Entgeltdiskriminierung Schadensersatz geltend machen.
Antworten auf die häufigsten Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Sie haben Fragen bzw. wünschen ein Erstgespräch zur Orientierung? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.
ARBEITSRECHT REMIEN
Rechtsanwalt Jörg F. Remien
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