Für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Abmahnung ausgesprochen, Kündigung erhalten, Abfindungsvertrag vorgelegt. Arbeitsrechtliche Konflikte treffen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meist unvorbereitet, und fast immer unter Zeitdruck.

Durch die langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Erfahrung auf Unternehmensseite kennen wir arbeitsrechtliche Konflikte aus beiden Perspektiven. Wir können somit präzise einschätzen, welche Ziele rechtlich durchsetzbar sind und wo auf Arbeitgeberseite tatsächlich Verhandlungsspielraum besteht.

Wir sagen Ihnen schnell und klar, wo Sie stehen, welche Optionen Sie haben und welches Vorgehen in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

Ihr Thema ist nicht dabei?

Wir beraten zu allen Fragen des Arbeitsverhältnisses, von der Probezeit bis zum Betriebsübergang. Vertiefende Beiträge finden Sie im Blog und in den häufig gestellten Fragen. Sie sind Geschäftsführer, Vorstand oder Führungskraft? Mehr dazu unter Arbeitsrecht für Führungskräfte.

Jörg F. Remien, Rechtsanwalt

„Als zuverlässiger und vertrauensvoller Berater und Partner an Ihrer Seite ist es unser Anspruch, jeden unserer Mandanten fachlich und menschlich optimal zu betreuen. Übernehmen wir Ihre Vertretung, identifizieren wir uns mit Ihrem Anliegen und behandeln es wie unser eigenes.

Ich persönlich verbinde über 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und Syndikusanwalt und bin mit beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses vertraut. Heute setze ich dieses Wissen gezielt für Ihr bestmögliches Ergebnis ein, denn im Arbeitsrecht zählen neben juristischer Kompetenz insbesondere Verhandlungsgeschick und ein tiefes Verständnis der Entscheidungswege auf Arbeitgeberseite.“

Unterschrift Jörg F. Remien

So geht es weiter

  1. Sie rufen an oder schreiben kurz, worum es geht.
  2. Wir sprechen vertraulich und unverbindlich. Sie erfahren, wo Sie stehen und welche Optionen rechtlich und wirtschaftlich realistisch bestehen.
  3. Wenn es passt, legen wir das weitere Vorgehen und die Kosten (z.B. Rechtsschutzversicherung) fest, und wir werden für Sie tätig.
  4. Oftmals reichen wir innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage ein.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Vor Ihnen liegt eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag? Sie wünschen ein Erstgespräch zur Orientierung? Wir unterstützen Sie. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Arbeitsrecht REMIENein Angebot derKanzlei REMIEN

Rechtsanwalt Jörg F. Remien
Almrauschstraße 1a, 82031 Grünwald

Telefon

+49 89 444 549 56 5,0 von 5 · 4 Bewertungen auf Google (öffnet Google Maps)

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Hilfreich für die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage.

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