Die Sperrzeit ist das größte Risiko

Wer seinen Arbeitsplatz durch einen Aufhebungsvertrag aufgibt, riskiert eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III). Ob eine Sperrzeit eintritt, hängt davon ab, ob für die Aufgabe ein wichtiger Grund bestand. Das ist im Einzelfall zu prüfen; pauschale Zusicherungen des Arbeitgebers, es gebe „keine Sperrzeit“, taugen nicht.

In bestimmten Konstellationen ist eine Sperrzeit ausgeschlossen, etwa wenn der Arbeitgeber ohnehin betriebsbedingt gekündigt hätte und der Vertrag wirtschaftlich nur vorwegnimmt, was die Kündigung gebracht hätte. Die Agentur für Arbeit verlangt dafür regelmäßig, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird und die Abfindung einen bestimmten Rahmen nicht überschreitet. Solche Gestaltungen wollen sorgfältig dokumentiert sein. Das ist genau der Punkt, an dem die Prüfung vor der Unterschrift ihren Wert hat.

Was ein sauberer Aufhebungsvertrag regelt

Beendigungsdatum und Kündigungsfristen (§ 622 BGB), die Abfindung nebst Fälligkeit und steuerlicher Behandlung, Resturlaub und Überstunden, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, die Freistellung, die Rückgabe von Arbeitsmitteln und die Behandlung noch offener Ansprüche. Fehlt eines davon, wird es im Streitfall teuer, denn nach der Unterschrift ist Verhandlungsmasse verloren.

Der Form kommt besondere Bedeutung zu: Ein Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform; per E-Mail oder mündlich kommt er nicht zustande (§ 623 BGB). Ausgleichs- und Erledigungsklauseln sowie Verzichte auf bereits entstandene Ansprüche verdienen vor der Unterschrift besondere Aufmerksamkeit.

Abfindung: besser verhandeln als annehmen

Das erste Angebot des Arbeitgebers ist ein Anfangswert, keine Grenze. Insbesondere wenn der Vertrag dem Arbeitgeber ein Kündigungsschutzverfahren erspart, ist eine höhere Abfindung, ein früheres Beendigungsdatum oder eine wohlwollendere Zeugnisnote oft erreichbar. Wer die Alternative kennt, also Kündigungsschutzklage statt Aufhebung, verhandelt mit anderem Druck.

Was vor der Unterschrift zu prüfen ist

Steht ein Wettbewerbsverbot im Raum? Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge oder Zuschüsse, die zurückgezahlt werden können? Sind Überstunden pauschal abgegolten? Und: Stimmt das Beendigungsdatum zu Ihren Plänen für das Arbeitslosengeld? Diese Fragen lassen sich in der Regel an einem Werktag klären; wir prüfen Ihren Vertrag und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.